Pfandleihhaus Lohmann - Ihre Leihhäuser in Berlin seit 1890 -

Leihhaus Lohmann in Berlin seit 1890

Sie besitzen kostbare Vermögenswerte. Und jetzt brauchen Sie kurzfristig Geld, möchten sich dabei aber nicht verschulden? Dann machen sie doch Ihre Vermögenswerte zu Geld! Nur leihweise natürlich. Ob wertvoller Schmuck, Uhren, Münzen, Briefmarken oder Kunstgegenstände - auf manche Dinge verzichtet man eben nicht. Es sei denn, man bekommt sie wieder.

Das Leihhaus Lohmann versteht sich auf Alles rund um Wertsachen, Schätzen und Beleihen. Seit 1890 bewahrt unser Familienunternehmen in Berlin Ihre Wertgegenstände für Sie auf. Solange, bis Sie sie wieder abholen. Unser traditionsreiches Pfandhaus beleiht Ihre Werte nun schon in fünfter Generation. Unser Anspruch ist es, Ihnen mit höchstem Maß an Professionalität und Diskretion unbürokratisch und schnell einen Pfandkredit zu gewähren. Aus diesem Grund ist Beleihen bei uns ganz einfach.

Lassen Sie Ihren Wertgegenstand doch von unseren Experten in unseren Pfandleihhäusern in Berlin-Charlottenburg oder Berlin-Mitte begutachten. Ihre Fragen beantworten wir dort direkt und diskret. Unsere Mitarbeiter(innen) stehen Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.

Bis bald in Ihrem Leihhaus Lohmann! Wir freuen uns auf Sie.

Pfandleihhaus - Geschichte

Wenn Sie ein bißchen mehr über das Pfandleihhaus in der geschichtlichen Entwicklung wissen möchten, dann lesen Sie sich doch unseren kleinen Abriß zum Thema Pfandleihhaus und Pfandkredit durch:

Geschichtliche Entwicklung des Pfandkreditgewerbes

© J. Lohmann 2009

Unter einem Pfandkreditgeschäft ist die Beschaffung von Geld durch Verpfändung von Gegenständen aller Art zu verstehen. Bereits in Babylonien und Assyrien sowie in Griechenland und im Rom der Antike existierte ein gewerbliches Pfandkreditwesen.
Im Spätmittelalter war das Pfandleihgeschäft eine der wichtigsten Formen des Kredites und das Faustpfand als Beweismittel für Forderungen des Gläubigers im Prozess.

Bis zur Jahrtausendwende spielte die Geldwirtschaft allgemein keine große Rolle, da Ein- und Verkauf von Waren gewöhnlich auf dem Wege des Tauschhandels geregelt wurden.

Durch den Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft und dem wachsenden Handel und Verkehr und dem Wachsen der Städte und urbaner Ballungsräume entwickelte sich ein größerer Bedarf nach Krediten. Diesem Kreditbedürfnis standen im mittelalterlichen Europa jedoch die christliche Auffassung von Moral entgegen. Durch das Kanonische Zinsverbot von 1215, ein an die Christen gerichtetes Verbot der Zinsnahme, galten Handel und Kreditgeschäft als minderwertig. Das Zinsnehmen wurde als Wucher angesehen, da Kreditgewährung nach römischen Recht und der christlichen Lehre unentgeltlich geschehen musste.

Die Juden, die weder Grundbesitz erwerben noch ein Handwerk ausüben durften und denen der Zugang in Zünften und Gilden verwehrt war, wurden förmlich mit dem vom Papst Alexander III. 1179 zugestandenem Recht, gegen Zinsen Geld leihen zu dürfen, in die Tätigkeit des Geldwechslers und Pfandleihgeschäfts gedrängt.

Sie erhielten von den europäischen Herrschern eine Monopolstellung, steuerliche Vorteile, Aufhebung der Zinsobergrenze und das Recht nicht eingelöste Pfänder in eigenen Besitz zu übernehmen.

Die Kleinkreditvergabe an die Ärmsten der Gesellschaft, der Zinsnahme - in welcher Höhe auch immer - machten die Juden allseits unbeliebt und schürte den Antisemitismus. Es kam zu Ausschreitungen und Vertreibungen, schließlich zur Aufhebung des Zinsverbotes auch für die italienischen Lombarden und einigen deutschen Kaufleuten.

Die bekanntesten Geldverleiher des Hochmittelalters stammten aus der Lombardei, unter ihnen die Florentiner Familie der de' Medici. Alle Italiener im Geldgeschäft der deutschsprachigen Regionen wurden unabhängig von ihrer tatsächlichen Herkunft als Lombarden bezeichnet. Auch heute heißt ein Kredit gegen einen Wertgegenstand bei den Banken Lombardkredit.

Der Papst hatte den Lombarden das Recht zugesprochen, trotz des biblischen Verbots Kredit gegen Zins zu geben und ernannte sie auch zu Eintreibern der frühen Kirchensteuern. Zu ihren Kunden zählten vornehmlich Adlige und wichtige Handelsleute.

Eine besondere Form der Pfandleihanstalt wurde 1462 im italienischen Perugia als kirchliche Institution der Armenfürsorge „mons pietatis“ (Berg der Barmherzigkeit) gegründet um vornehmlich die unteren Schichten mit Krediten, anfänglich zinslos, zu versorgen. Der „mons pietatis“ wurde vom Papst akzeptiert und fand schnelle Verbreitung in ganz Europa.

Mit dem Beginn des 30-jährigen Krieges 1618 bis 1648 pausierte die Entwicklung des Pfandkreditgewerbes.

Dem Beispiel der Kirche folgend, gründeten nun auch Städte und Staaten kommunale Leihanstalten mit dem Fürsorge-Prinzip eines sozialen Auftrages. Infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts kommt es zu verstärkten Neugründungen öffentlicher und einiger privater Leihhäuser (Berlin 1692; Wien 1707; Kassel 1721; Göttingen 1731; Frankfurt 1739, Breslau 1749).

Das Pfandreglement für Preußen wurde 1787 erlassen und diente als Grundlage für die spätere Gesetzgebung und heutige Pfandleihverordnung. Einige zeithistorische Besonderheiten:

1813 erfolgt die Aufhebung des Judenprivilegs höhere Zinsen als die Christen fordern zu dürfen.

1826 Gebietsschutz für städtische Leihanstalten; Überschussabführung an die Armenkassen.

1869 Einführung der Gewerbefreiheit und Zinsfreiheit, das heißt freie Vereinbarung des Zinssatzes unter Aufhebung der strafrechtlichen Wucherbestimmungen.

Infolge der Zinsfreigabe und deren Auswüchse (monatliche Zinssätze von über 10 %) wurde 1881 das Preußische Pfandleihgesetz mit der Festlegung der Zinsen beschlossen.

1890 Gründung des Pfandleihhaus Lohmann in Berlin.
Der Standort war damals noch in der Birkenstraße. Nach dem II. Weltkrieg erfolgte der Umzug in die Turmstraße, in der heute noch das Pfandleihhaus seinen Sitz hat.